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VG München, 07.01.2008 - M 23 K 07.5014 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fahrtenbuch; Mitwirkung; Verkehrsordnungswidrigkeit: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein …
Auszug aus VG München, 07.01.2008 - M 23 K 07.5014
Mit ihr soll in Ergänzung der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht der §§ 1 ff., 8 FZV dafür Sorge getragen werden, dass anders als in dem Fall, der Anlass zur Auferlegung eines Fahrtenbuchs gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2. 1964, BVerwGE 18, 107 = NJW 1964, 1384; Beschl. v. 12.2. 1980, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 7).Durch die Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden (BVerwGE 18, 107).
- BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß
Auszug aus VG München, 07.01.2008 - M 23 K 07.5014
Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eines nach dem sog. Punktsystem gemäß § 40 FeV wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten, ohne dass es darauf ankommt, ob in Einzelfall Umstände vorliegen, welche die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhen (BVerwG, Urt. v. 17.5. 1995, BVerwGE 98, 227;… VGH Mannheim, Urt. v. 16.4. 1999, NZV 1999, 396 = VBlBW 1999, 463 für eine erstmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h). - BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95
Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer …
Auszug aus VG München, 07.01.2008 - M 23 K 07.5014
Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981, BayVBl 1982, 31; BVerwG, Beschl. v. 22.6. 1995, DAR 1995, 459 = BayVBl 1996, 156 = Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 22; Beschl. v. 11.8.1999, NZV 2000, 385 = BayVBl 2000, 380; BayVGH, Beschl. v. 10.4.2006 - 11 CS 05.1980 -).
- BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines …
Auszug aus VG München, 07.01.2008 - M 23 K 07.5014
Dabei darf die Behörde ihre Ermittlungstätigkeit an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und regelmäßig auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende weitere Aufklärungsmaßnahmen verzichten, wenn der Fahrzeughalter erkennbar nicht gewillt ist, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken (ständige Rechtsprechung, BVerwG, Beschl. v. 1.3. 1994, VRS 88, 158 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug
Auszug aus VG München, 07.01.2008 - M 23 K 07.5014
Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eines nach dem sog. Punktsystem gemäß § 40 FeV wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten, ohne dass es darauf ankommt, ob in Einzelfall Umstände vorliegen, welche die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhen (…BVerwG, Urt. v. 17.5. 1995, BVerwGE 98, 227; VGH Mannheim, Urt. v. 16.4. 1999, NZV 1999, 396 = VBlBW 1999, 463 für eine erstmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h). - VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91
Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der …
Auszug aus VG München, 07.01.2008 - M 23 K 07.5014
Die in § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO geforderte Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers liegt vor, wenn die Polizei nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie angemessene und zumutbare Maßnahmen ergriffen hat (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987, Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 18; VGH Mannheim, Urt. v. 18.6. 1991, NJW 1992, 132 = DAR 1991, 433). - VGH Bayern, 10.04.2006 - 11 CS 05.1980
Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss
Auszug aus VG München, 07.01.2008 - M 23 K 07.5014
Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981, BayVBl 1982, 31; BVerwG, Beschl. v. 22.6. 1995, DAR 1995, 459 = BayVBl 1996, 156 = Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 22; Beschl. v. 11.8.1999, NZV 2000, 385 = BayVBl 2000, 380; BayVGH, Beschl. v. 10.4.2006 - 11 CS 05.1980 -). - VG München, 21.09.2007 - M 23 S 07.3753
Auszug aus VG München, 07.01.2008 - M 23 K 07.5014
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (M 23 S 07.3753) sowie die vorgelegte Behördenakte Bezug genommen.